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AGB

Terminabsagen und Ausfallhonorar

 

Solltest du einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich dich, diesen spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen oder zu verschieben.

 

Bei kurzfristigeren Absagen (weniger als 24 Stunden vor dem Termin) sowie bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage wird das vereinbarte Honorar als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.

 

Diese Regelung ermöglicht mir eine verlässliche Planung und gibt anderen Klient:innen die Möglichkeit, frei werdende Termine wahrzunehmen.

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